Die Urnenwahl findet wieder in den gleichen Wahllokalen wie zur Urwahl am 08. März 2026 statt.
Es werden keine gesonderten Wahlbenachrichtigungen versandt.
Sofern Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, können Sie sich mit Ihrem Personalausweis / Reisepass im Wahllokal identifizieren. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung ist nicht erforderlich.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 20. März 2026, 15 Uhr beantragt werden.
Soweit bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für den ersten Wahlgang angekreuzt wurde, dass Briefwahlunterlagen auch im Falle einer Stichwahl beantragt werden, werden die Briefwahlunterlagen automatisch versandt.
Die Briefwahlunterlagen werden spätestens am 13. März 2026 versandt.
Sie können die Unterlagen bis Montag, 16. März 2026, 20 Uhr ohne unter
www.buergerservice-portal.de/bayern/weissenburgibay
beantragen.
Zudem ist eine persönliche Beantragung im Einwohnermeldeamt zu den gewohnten Öffnungszeiten möglich. Die Unterlagen können von der wahlberechtigen Person persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden.
Bei Briefwahlanträgen, die auf dem Postweg eingehen oder in einen der städtischen Briefkästen eingeworfen werden, kann ein fristgerechter Zugang der Wahlunterlagen nur dann gewährleistet werden, wenn die Anträge bis spätestens 17. März 2026 im Wahlamt eingegangen sind.
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