Bürger- und Teilbürgerversammlungen

Nach Art. 18 Abs. 1 der Gemeindeordnung ist mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung einzuberufen. In größeren Gemeinden sollen Bürgerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden.

Die nächsten Bürger- und Teilbürgerversammlungen in Weißenburg:

Die Versammlungen für 2023 sind alle abgehalten, die Termine für 2024 stehen derzeit noch nicht fest.

Bitte beachten Sie, dass das Wort grundsätzlich nur Gemeindeangehörige bzw. Gemeindeeinwohner erhalten können und dass nur Punkte behandelt werden können, die von allgemeinem Interesse sind. Persönliche Anliegen können in der Bürgersprechstunde vorgebracht werden.

Anregungen werden gerne telefonisch oder schriftlich entgegengenommen!

Selbstverständlich können Sie sich mit Ihrem Anliegen jederzeit  telefonisch oder per Mail bei der Stadtverwaltung melden.

Ansprechpartner

Frau Inge Wittmann
09141 907102
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