Bauen in Weißenburg

Die Stadt Weißenburg i. Bay. ist als Große Kreisstadt nach der Verordnung über Aufgaben der Großen Kreisstadt (GrKrV) Untere Bauaufsichtsbehörde und Untere Denkmalschutzbehörde.

Unsere Aufgaben sind

  • Beratung bei der Errichtung oder Änderung von Bauvorhaben sowie bei Abbruch und Nutzungsänderung baulicher Anlagen
  • Prüfung der Anträge zu baulichen Anlagen im Baugenehmigungsverfahren oder im vereinfachtem Baugenehmigungsverfahren 
  • Überwachung der Bauausführung
  • Adressat für Abbruchanzeigen
  • Genehmigung von Werbeanlagen

Wir beraten gerne bei Fragen zu Ihrem Bauvorhaben

Nutzen Sie bereits während der Planungsphase unser Beratungsangebot und informieren Sie sich über die baurechtlichen Voraussetzungen Ihres Grundstücks. Auf Grund der Vielfältigkeit der möglichen Vorschriften und baurechtlichen Gegebenheiten ist es wichtig, Ihre konkreten Planungsabsichten darzustellen. Hierfür finden Sie das Formular "Formlose Anfrage" im Downloadbereich. Beachten Sie jedoch, dass eine verbindliche Zusage nicht möglich ist. Hierfür gibt es die Möglichkeit des rechtsverbindlichen Vorbescheides.

Denkmalschutz

Planen Sie Veränderungen an Ihrem Denkmal oder ist Ihnen nicht bekannt, ob es sich bei Ihrem Besitz um ein solches handelt, kontaktieren Sie bitte die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Stadt Weißenburg i. Bay.. Hier werden Sie Beratung und Unterstützung bei Ihren Planungen, eventuell mögliche Förderungen und notwendig werdende Erlaubnisse erhalten. In einem regelmäßigen Turnus von 14 Tage bis drei Wochen werden Sprechtage abgehalten, zu denen Termine vergeben werden können. An diesen Sprechtagen ist der zuständige Gebietsreferent des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vor Ort.

Ansprechpartner

Herr Thomas Struller
09141 907159
Herr Edwin Gloßner
09141 907155
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