Mit Inkrafttreten des Dritten Modernisierungsgesetzes Bayern zum 1. März 2025 hat sich die Zuständigkeit für die Überwachung von Heizölverbrauchertankanlagen in der Stadt Weißenburg i.Bay. geändert.
Aufgrund der Anpassung der Verordnung über Aufgaben der Großen Kreisstädte (GrKrV) ist seit dem 1. März 2025 nicht mehr die Stadt Weißenburg i.Bay., sondern das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen für diese Aufgabe zuständig. Nach Ablauf einer Übergangszeit wird die Thematik nun ausschließlich beim Landratsamt bearbeitet.
Anlagenbetreiberinnen und -betreiber im Stadtgebiet Weißenburg wenden sich bei Fragen zur Prüfung oder zum Betrieb ihrer Heizölverbrauchertankanlage bitte nun direkt an das Sachgebiet 45 – Wasserrecht beim Landratsamt.
Die Stadt Weißenburg i.Bay. bittet alle Betroffenen um Beachtung dieser Änderung.
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