Elektronische Kommunikation - Zugangseröffnung

Elektronische Kommunikation - Zugangseröffnung

Die Stadtverwaltung Weißenburg i. Bay. hat nach Art. 3 a BayVwVfG den elektronischen Zugang zur Kommunikation mit der Großen Kreisstadt Weißenburg i. Bay. eröffnet.

Diese Zugangseröffnung erstreckt sich auf die von der Stadtverwaltung Weißenburg i. Bay. publizierten E-Mail-Adressen und ist an verschiedene Bedingungen geknüpft:

Allgemeine Bedingungen

Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadtverwaltung Weißenburg i. Bay. davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften (z.B. BayDSG) dem nicht entgegenstehen.

E-Mails werden in den Formaten „HTML“ und „Text“ angenommen.

E-Mails inklusive der Anlagen werden bis zur maximalen Größe von 10 Megabyte angenommen.

Wenn Sie die elektronische Zugangseröffnung nutzen, so sind Sie damit einverstanden, dass Ihre E-Mail auf Viren und SPAM überprüft wird. Als mit Viren verseucht klassifizierte E-Mails werden nicht gelesen, sondern sofort gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Der SPAM-Filter kann in seltenen Fällen auch normale E-Mails fälschlicherweise als unerwünschte Nachricht einordnen und löschen. Somit besteht keine Gewährleistung auf eine erfolgreiche und vollständige Übertragung. Die Übermittlung kann mitunter zeitverzögert stattfinden.

Werden andere Dateiformate als nachfolgend in den „Bedingungen für formlose und formgebundene Schreiben“ verwendet, sind diese nur mit Zustimmung der empfangsberechtigten Stelle zugelassen. Von der Übermittlung grundsätzlich ausgeschlossene Dateitypen sind:

  • Alle ausführbaren Dateien (z.B. *.exe, *.bat)
  • Alle Dateien mit aktiven Inhalten, wie z.B. Makros

Zugelassene Dateiformate können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert werden. Diese Daten werden von der Stadtverwaltung Weißenburg i. Bay. nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegengenommen. Sollten Datei-Archive passwortgeschützt übertragen werden, ist das Passwort der empfangsberechtigten Stelle unaufgefordert in geeigneter Weise zu überlassen. Andernfalls gilt die E-Mail als nicht angenommen.

Bedingungen für formlose Schreiben

Die Stadtverwaltung Weißenburg i. Bay. bietet den Download von Formulare im Internet an, diese sind bevorzugt zu verwenden.

Für die Übermittlung von formfreien elektronischen Dokumenten, die keiner Unterschrift bedürfen, ist keine qualifizierte elektronische Signatur notwendig.

E-Mails können Sie direkt an die Ihnen bekannte/n Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter oder an den zuständigen Fachbereich übermitteln.

E-Mail-Anhänge werden in den folgenden Dateiformaten angenommen:

Textdateien (*.txt) - Notepad
Portable Document Format (*.pdf) - Adobe Reader (ab Vers. 6.0 und höher)
Rich Text Format (*.rtf) - Wordpad 
Microsoft Word, Excel und Powerpoint (*.docx; *.xlsx; *.pptx) - Microsoft Office (ab Vers. 2007 und höher)
Open Document Text (*.odt) - Open Office; Libre Office
Bilddateien (*.jpg; *.jpeg; *.tif; *.tiff; *.bmp; *.png) - Scanner oder Digitalkameras
Komprimierte Dateien (*.zip) - Winzip; 7-Zip (keine selbstentpackenden Dateien, keine Dateien, die nicht dieser Zugangseröffnung entsprechen!)

Bedingungen für formgebundene Schreiben:

E-Mail-Anhänge werden ausschließlich im „PDF“ Format angenommen.

Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten im formgebundenen Schriftverkehr (z. B. Widersprüche), die einer eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist eine qualifizierte elektronische Signatur notwendig (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 Signaturgesetz).

E-Mails dieser Art sind ausschließlich an: 

rechtsbehelf@weissenburg.de zu richten.

Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellungsnachweis erfordert, ist dies derzeit auf elektronischem Wege nicht möglich.

Hinweis:
Ein De-Mail-Zugang gemäß De-Mail-Gesetz wird derzeit nicht eröffnet.

Elektronische Zugangseröffnung zum Download
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