Taubenfütterungsverbot in der Stadt

Die Stadt weißt nochmals darauf hin, dass im Stadtgebiet ein Fütterungsverbot für Tauben besteht. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld bis zu 500 Euro belegt werden.

Seit kurzem betreibt die Stadt einen betreuten Taubenschlag. Hier wird artgerechtes Taubenfutter gefüttert und die ungehemmte Vermehrung der Tauben wird durch Entnahme der Eier und deren Ersatz durch Imitate reguliert.

Wir bitten daher alle Tierfreunde unterstützen Sie die Maßnahme und unterlassen Sie das Füttern der Tauben. Das Gleiche gilt auch für die Enten am Seeweiher, denn durch das Füttern der Enten wird die Wasserqualität belastet und die Population der Ratten steigt.

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