Die Beantragung eines Führungszeugnisses kann über drei Wege erfolgen:

1. durch eigene persönliche Vorsprache im Einwohnermeldamt (mit Ausweisdokument)

2. durch eine Dritte Person mit einer Vollmacht (mit Ausweisdokumenten) 

3. mit Online-Ausweis-Funktion des Personalausweises direkt über das Bundesamt für Justiz: hier klicken


Benötigte Daten:

  • Hinweis, ob einfach oder erweitert*
  • Verwendungszweck
  • falls zur Vorlage bei einer Behörde: genaue Anschrift, evtl. auch mit Ansprechpartner (keine Postfachadresse!)

*Bitte erfragen Sie dies bei der anfordernden Stelle.


Gebühr (Zahlung auch per EC-Karte möglich):

  • 13,00 €


Dauer:

  • bis zu zehn Werktage
  • ggf. bis zu acht Wochen (Europäisches Führungszeugnis*)

*Das europäische Führungszeugnis ist nur für Personen relevant, welche eine europäische Staatsangehörigkeit besitzen.

Personen, welche nur die deutsche Staatsangehörigkeit oder nur eine Staatsangehörigkeit von Nicht-EU-Staaten besitzen, betrifft die erstgeannte Dauer. 

Vollmacht

Vollmacht

Ansprechpartner

Frau Svenja Bayer
09141 907142
Frau Carmen Gesell
09141 907145
Herr John Meister
09141 907144
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