Die Beantragung eines Führungszeugnisses kann über drei Wege erfolgen:
1. durch eigene persönliche Vorsprache im Einwohnermeldamt (mit Ausweisdokument)
2. durch eine Dritte Person mit einer Vollmacht (mit Ausweisdokumenten)
3. mit Online-Ausweis-Funktion des Personalausweises direkt über das Bundesamt für Justiz: hier klicken
Benötigte Daten:
- Hinweis, ob einfach oder erweitert*
- Verwendungszweck
- falls zur Vorlage bei einer Behörde: genaue Anschrift, evtl. auch mit Ansprechpartner (keine Postfachadresse!)
*Bitte erfragen Sie dies bei der anfordernden Stelle.
Gebühr (Zahlung auch per EC-Karte möglich):
- 13,00 €
Dauer:
- bis zu zehn Werktage
- ggf. bis zu acht Wochen (Europäisches Führungszeugnis*)
*Das europäische Führungszeugnis ist nur für Personen relevant, welche eine europäische Staatsangehörigkeit besitzen.
Personen, welche nur die deutsche Staatsangehörigkeit oder nur eine Staatsangehörigkeit von Nicht-EU-Staaten besitzen, betrifft die erstgeannte Dauer.
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