Die Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszug kann über zwei Wege erfolgen:
- durch eigene persönliche Vorsprache im Einwohnermeldamt (mit Ausweisdokument)
- durch eine Dritte Person mit einer Vollmacht (mit Ausweisdokumenten)
Unterschieden wird hierbei in zwei Arten:
- Auskunft über die Privatperson
- Auskunft über eine juristische Person
Auskunft über die Privatperson
Benötigte Daten:
- Hinweis, ob die Auskunft an die Privatperson oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird
- Verwendungszweck
- falls zur Vorlage bei einer Behörde: genaue Anschrift, evtl. auch mit Ansprechpartner (keine Postfachadresse!)
Auskunft über die juristische Person
Benötigte Daten:
- Name sowie Sitz und Anschrift der Firma
- Rechtsform
- HRA bzw. HRB-Nummer
- Registergericht
- Verwendungszweck
- Hinweis, ob die Auskunft an die juristische Person oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird
- falls zur Vorlage bei einer Behörde: genaue Anschrift, evtl. auch mit Ansprechpartner (keine Postfachadresse!)
Gebühr (Zahlung auch per EC-Karte möglich):
- 13,00 €
Dauer:
- Auskunft über die Privatperson: ca. acht bis zehn Werktage
- Auskunft über eine juristische Person: ca. fünf bis sieben Werktage
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