Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Die Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszug kann über zwei Wege erfolgen:

  1. durch eigene persönliche Vorsprache im Einwohnermeldamt (mit Ausweisdokument)
  2. durch eine Dritte Person mit einer Vollmacht (mit Ausweisdokumenten)



Unterschieden wird hierbei in zwei Arten:

  • Auskunft über die Privatperson
  • Auskunft über eine juristische Person



Auskunft über die Privatperson

Benötigte Daten:

  • Hinweis, ob die Auskunft an die Privatperson oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird
  • Verwendungszweck
  • falls zur Vorlage bei einer Behörde: genaue Anschrift, evtl. auch mit Ansprechpartner (keine Postfachadresse!)



Auskunft über die juristische Person

Benötigte Daten:

  • Name sowie Sitz und Anschrift der Firma
  • Rechtsform
  • HRA bzw. HRB-Nummer
  • Registergericht
  • Verwendungszweck
  • Hinweis, ob die Auskunft an die juristische Person oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird
  • falls zur Vorlage bei einer Behörde: genaue Anschrift, evtl. auch mit Ansprechpartner (keine Postfachadresse!)


Gebühr (Zahlung auch per EC-Karte möglich):

  • 13,00 €


Dauer: 

  • Auskunft über die Privatperson: ca. acht bis zehn Werktage
  • Auskunft über eine juristische Person: ca. fünf bis sieben Werktage


Ansprechpartner

Frau Svenja Bayer
09141 907142
Frau Carmen Gesell
09141 907145
Herr John Meister
09141 907144
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