Anmeldung:
Sie sind neu nach Weißenburg i. Bay. gezogen.
Zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- vom Vermieter/Eigentümer ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung
Abmeldung:
Sie geben Ihre Haupt- (bzw. einzige) Wohnung in Weißenburg auf.
Eine Abmeldung ist nicht erforderlich.
Sie melden sich in an Ihrem neuen Wohnsitz in Deutschland an, die Rückmeldung erfolgt durch das dortige Einwohnermeldeamt.
Abmeldung:
Sie geben Ihren Nebenwohnsitz auf:
Der Nebenwohnsitz kann bei dem Hauptwohnsitz oder dem Nebenwohnsitz abgemeldet werden.
Zur Abmeldung der Nebenwohnung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
Abmeldung:
Sie ziehen ins Ausland? Dann müssen Sie Ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde abmelden!
Zur Abmeldung des Wohnsitzes benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- die neue Anschrift im Ausland
Ummeldung:
Sie ziehen innerhalb von Weißenburg um
Zur Ummeldung beim Einwohnermeldeamt benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis
- vom Vermieter/Eigentümer ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung
Für die An-, Um- und Abmeldung fallen keine Gebühren an.
Sowohl die An-, Um- als auch Abmeldung haben innerhalb von 14 Werktagen ab Einzug bzw. Auszug bei der Meldebehörde zu erfolgen (§ 17 Abs. 1 und Abs. 2 Bundesmeldegesetz).
Sie suchen eine bestimmte Person? - Auskunft aus dem Melderegister
Wir können Ihnen aus dem Melderegister folgende Informationen geben:
Einfache Melderegisterauskunft:
- Vor‐ und Familiennamen
- derzeitige Anschriften
- gegebenenfalls die Tatsache, dass die Person verstorben ist.
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Die erweiterte Melderegisterauskunft gibt neben Vor‐ und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift Auskunft über:
- Tag und Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
- frühere Namen
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein‐ und Auszuges
- Name und Anschrift der gesetzlichen Vertretung
- Name und Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin und
- Sterbetag und ‐ort (wenn im Ausland auch den Staat)
Voraussetzungen
Sie müssen Angaben über die gesuchte Person machen können, wie z.B. Name, Vorname, frühere Anschriften und Geburtsdatum.
Die Erteilung einer Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die gesuchte Person eindeutig festgestellt werden kann. Außerdem müssen Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden. Sofern Sie die Daten für einen gewerblichen Zweck verwenden möchten, muss der Zweck in Ihrer Anfrage angegeben werden. Näheres entnehmen Sie bitte den entsprechenden Formularen.
Für die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Gebühren:
Melderegisterauskunft – einfach
Kosten: 10,00 Euro
Melderegisterauskunft – erweitert
Kosten: 12,00 Euro
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