Ziel des Fassadenprogramms ist die Erhaltung und Verbesserung des ortstypischen eigenständigen Charakters des Ortsbildes der Altstadt; Eigentümer sollen bei Durchführung der förderfähigen Maßnahmen wie z. B. an Fassaden einschl. Fenstern und Türen, an Dächern und Dachaufbauten, der Umgestaltung von Freiflächen sowie Maßnahmen zur energetischen Verbesserung unterstützt werden.
Grundlage dieser Förderung ist die Einhaltung der Vorgaben und Bestimmungen der Satzung über besondere Anforderungen an die Baugestaltung in der Altstadt von Weißenburg i. Bay. (Baugestaltungssatzung) in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie die Bestimmungen und Vorgaben aus dem allgemeinen Baurecht und Denkmalschutzrecht.
Bitte beachten
Dem Bauherrn wird empfohlen, rechtzeitig vor dem Beginn der Baumaßnahme mit dem Bauamt der Stadt Weißenburg i. Bay. Kontakt aufzunehmen, um spezielle inhaltliche und formelle Voraussetzungen für eine mögliche Förderung zu klären. Eine nachträgliche Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Weitere allgemeine Informationen zum Förderprogramm, das Teil der Städtebauförderung ist, erhalten Sie unter www.staedtebaufoerderung.bayern.de, unter "Nähere Informationen" sind die relevanten Unterlagen für eine Antragstellung aufrufbar.
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