Grundlage dieser Förderung ist u.a. die Befürwortung der geplanten Maßnahmen durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD).
Bitte beachten
Dem Bauherrn wird empfohlen, rechtzeitig vor dem Beginn der Baumaßnahme mit dem Bauamt der Stadt Weißenburg i. Bay. Kontakt aufzunehmen, um spezielle inhaltliche und formelle Voraussetzungen für eine mögliche Förderung zu klären, auch hinsichtlich weiterer Fördermöglichkeiten ggf. beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, ggf. beim Bezirk Mittelfranken und ggf. beim Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Eine nachträgliche Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich.
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📅 17.04.2026
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