Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren sowohl private Mandanten als auch kleine und mittlere Industrieunternehmen.
Unser Aufgabengebiet erstreckt sich dabei auf alle rechtlich relevanten Sachverhalte, mit denen ein Privatmann oder Unternehmer in Berührung kommt, sei es im täglichen Leben oder in Sondersituationen.
Wir haben es uns zum Prinzip gemacht, den Mandanten ganzheitlich und ehrlich zu beraten und dabei für ihn das Maximum herauszuholen. Hierbei haben wir stets auch die Kosten-Nutzen-Relation im Blickfeld, die gerade dann wichtig ist, wenn der Mandant nicht rechtschutzversichert ist.
Neben den klassischen Tätigkeitsgebieten eines Anwaltes nimmt die bundesweite Abwicklung von Verkehrsunfällen nimmt seit Beginn der Tätigkeit unserer Kanzlei eine wichtige Stellung ein. Wir helfen insbesondere Geschädigten, die ohne Verschulden in einen Unfall verwickelt worden sind, ihre Ansprüche gegenüber den Versicherern vollständig und sachgerecht durchzusetzen. Daneben beraten und vertreten wir eine Vielzahl von KFZ-Werkstätten und Autohäuser sowie KFZ-Sachverständige in Fragen des Gutachterhonorars.
Wir vertreten Mandaten nicht nur am Ort, sondern auch bundesweit. Die in der Kanzlei tätigen Anwälte können vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten. Entfernungen sind für uns im Zeitalter von Fax und E-mail kein Problem.
Anwaltskanzlei Trögl & Just
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
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