Ambulanter Pflegedienst
grundpflegerische Tätigkeiten wie zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und Lagerung,
häusliche Krankenpflege nach §37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen,
Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen etc.
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