Meine Leistungen:
Ernährungsberatung nach § 20 SGB V
Von einer Ernährungsberatung oder Prävention wird gesprochen, wenn Sie komplett gesund sind und an keiner ernährungsbedingten Erkrankungen leiden, sich aber im Bezug auf Ihre Ernährung beraten lassen möchten. Die Ernährungsberatung gibt Entscheidungshilfen bei Ihren selbstbestimmten Zielen. Sie ist dann sinnvoll, wenn Sie eine Umstellung Ihrer Ernährung anstreben oder einer ernährungsbedingten Erkrankung vorbeugen möchten.
Wie zum Beispiel:
- Umstellung der Essgewohnheiten
- Vegane, vegetarische Ernährung
- Sporternährung
- Ernährung während der Schwangerschaft und Stillzeit
- Säuglings- und Kleinkindernährung
Ernährungstherapie nach §43 SGB V
Die Ernährungstherapie richtet sich an Menschen mit ernährungsbedingten Erkrankungen
Wie zum Beispiel:
- Lebensmittelunverträglichkeiten: Laktoseintoleranz, Histaminintoleranz, Fructosemalabsorption, Sorbitmalabsorption, Glutenunverträglichkeit (Zöliakie)
- Stoffwechselerkrankungen (z.B. Gicht, erhöhte Harnsäure und erhöhte Blutfette , Diabetes mellitus
- Fehl- und Mangelernährung (z.B. Adipositas)
- Magen- und Darmerkrankungen: Sodbrennen, Refluxösophagitis, Gastritis, Obstipation, Diarrhoe, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Reizdarm, Divertikulitis
- Osteoporose
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Bluthochdruck)
Einkaufscoaching
Bei einem gemeinsamen Rundgang in einem Lebensmittelladen Ihrer Wahl, haben Sie die Gelegenheit mir zahlreiche Fragen zu den Produkten sowie zum Thema Ernährung zu stellen. So erfahren Sie, auf was Sie in Zukunft achten sollten! Durch Ihre Fragen gestalten Sie den Ablauf und Schwerpunkt eines Einkaufscoachings aktiv mit! Sie erhalten Informationen über Lebensmittel direkt am Regal, Aufschluss über Zutatenlisten und Nährwertangaben, gesunde Produktalternativen, Lebensmittel und ihre Produktion, Werbe- und Marketingfallen.
Wichtiges:
Kostenübernahme
Durch meine jährlich erneuernde Zertifizierung und ständigen Fort- und Weiterbildungen, erfülle ich die Voraussetzungen für eine bis zu 100% Kostenübernahme der Krankenkassen. Die Krankenkassen bezuschussen eine ernährungstherapeutische Beratung normalerweise zu 49-100%. Hierfür benötigen Sie eine ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung, ein Rezept oder eine Überweisung vom behandelnden Arzt. Eine Verordnung für Ernährungstherapie belastet nicht das Budget des Arztes. Auch Präventiveleistungen werden von den Krankenkassen bis zu 60% übernommen.
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