Für dringend notwendige Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen an und in Gebäuden, die in einem Sanierungsgebiet liegen, können Städtebauförderungsmittel beantragt werden. Diese können gewährt werden, wenn die entstehenden Kosten nicht durch die zu erwartenden Erträge des Gebäudes (z. B. Mieten, Pachterlöse) und andere Fördermittel (z. B. Soziale Wohnraumförderung und ggf. Mittel aus der Denkmalpflege) gedeckt werden können.
Außerdem bestehen für den Bauherrn für Aufwendungen zur Sanierung von Gebäuden, die in förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten liegen, nach § 7h des Einkommenssteuergesetzes erhöhe steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten.
Bitte beachten
Zur Wahrung der inhaltlichen und formalen Anforderungen wird den Bauherren dringend empfohlen, rechtzeitig vor Beginn von Planungsarbeiten Kontakt mit dem Bauamt der Stadt Weißenburg i. Bay. aufzunehmen.
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Lichtmess in Weißenburg: Verkaufsoffener Sonntag am 5. Februar ab 13.00 Uhr in der Innenstadt mit Lichtmessmarkt ab 10.30 Uhr
Da rauchen die Köpfe im „golden circle“! Strategische Grundlagenarbeit zur künftigen Ausrichtung des Weißenburger Stadtmarketings! Danke für den kreativen wertvollen Input! WIR!
Und danke …
Schon mitgemacht? Unsere Umfrage geht noch bis Dienstag. Wir freuen uns über Euer Feedback! #weloveweissenburg #umfrage #bibliothek