Der Stadtrat der Stadt Weißenburg i. Bay. hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 beschlossen, dass bestehende Sanierungsgebiet "Altstadt II" nach § 142 Abs. 4 BauGB zu erweitern.
Die Erweiterung des Sanierungsgebietes umfasst einen Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 2414 und 2414/1 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur-Nrn. 830/7 und 2420/2, alle Gemarkung Weißenburg und befindet sich im Weißenburger Schulviertel.
Der Entwurf der Sanierungssatzung mit Anlage "Umgriff des Sanierungsgebietes" und der Entwurf der Begründung des Sanierungsbedarfs liegen nunmehr in der Zeit vom 22.04.2025 bis 28.05.2025 öffentlich aus.
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