Allgemein:
- Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf der öffentlichen Beglaubigung und kann nur persönlich und nicht durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
- Für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erklären die gesetzlichen Vertreter den Austritt.
- Kinder, die das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Erklärung ihrer Eltern über den Austritt ausdrücklich zustimmen und dahe rmit den/dem Sorgeberechtigten beim Standesamt vorsprechen.
- Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Erklärung alleine abgeben, sie bedürfen keiner Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
- Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Für Kinder, die noch keinen Personalausweis haben, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde
- Evtl. Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils (bei Erklärung für Kinder)
Gebühren (Zahlung auch per EC-Karte möglich):
- 25,- €
- 10,- € für eine Bescheinigung (dient als Nachweis über den Kirchenaustritt)
Social Media
Während die meisten Weißenburger diese Woche ein kühles Bier auf der Weißenburger Kirchweih genießen, wäre man im alten Rom eher ins Weindorf gegangen. Der Wein bzw. dessen Ernte wurde in…
Die Vorbereitungen sind noch in vollem Gange für das heutige Sportereignis den #ratsrun Weißenburg by @dotlux_led der ab 13:30 Uhr am Seeweiher startet.
Kommt zahlreich an die Strecke und…