Allgemein:
- Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf der öffentlichen Beglaubigung und kann nur persönlich und nicht durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
- Für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erklären die gesetzlichen Vertreter den Austritt.
- Kinder, die das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Erklärung ihrer Eltern über den Austritt ausdrücklich zustimmen und dahe rmit den/dem Sorgeberechtigten beim Standesamt vorsprechen.
- Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Erklärung alleine abgeben, sie bedürfen keiner Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
- Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Für Kinder, die noch keinen Personalausweis haben, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde
- Evtl. Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils (bei Erklärung für Kinder)
Gebühren (Zahlung auch per EC-Karte möglich):
- 25,- €
- 10,- € für eine Bescheinigung (dient als Nachweis über den Kirchenaustritt)
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Am Montag findet um 15 und 16 Uhr wieder unser Bilderbuchkino statt. Dieses Mal mit einer Geschichte, deren Thema allen Eltern bekannt vorkommt: Das Kind wird zum brüllenden Tiger! Einlass ist…
Heute startet "Der Teufel trägt Prada 2" bei uns im Kino. Zudem zeigen wir diese Woche am Europäischen Tag der Inklusion den Film "Die Goldfische" und im Film/Café läuft "Ach du lieber Harry"!
Einen schönen Start in den Mai!