In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige eines Sterbefalles beim Standesamt. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen. Grundsätzlich kann der Sterbefall einer Person nur dann in Weißenburg i. Bay. beurkundet werden, wenn die Person auch in Weißenburg i. Bay. verstorben ist.
Wenn Sie persönlich den Sterbefall im Standesamt anzeigen und beurkunden lassen möchten, legen Sie bitte immer die Originaldokumente vor. Für Urkunden und Urteilsausfertigungen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, ist eine Übersetzung mit vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass diese von einem in Deutschland beeidigten und anerkannten Übersetzer verfasst sein muss.
Grundsätzlich erforderliche Dokumente für die Anzeige eines Sterbefalles:
- Schriftliche Sterbefallanzeige jener Einrichtung, in der der Tod eingetreten ist (betrifft lediglich die Sterbefälle, die sich in Krankenhäusern oder in Alten- und Pflegeheimen zugetragen haben)
- Todesbescheinigung des Arztes (vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil)
- Personalausweis bzw. Reisepass des Anzeigenden
- Personalausweis der verstorbenen Person bzw. Reisepass, falls der/die Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß
Vorzulegende Urkunden:
1. Dokumente für ledige Verstorbene:
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag des Verstorbenen (falls fremdsprachig mit deutscher Übersetzung)
- Aufenthaltsbescheinigung (nur falls letzter Wohnsitz nicht in Weißenburg i. Bay. war)
2. Dokumente für verheiratete Verstorbene:
- Bei Eheschließung zwischen dem 01.01.1958 und dem 31.12.2008 in der Bundesrepublik:
- beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe
- Bei Eheschließung bis zum 31.12.1957 in der Bundesrepublik:
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
- Bei Eheschließung nach dem 01.01.2009 in der Bundesrepublik:
- beglaubigte Abschrift/Abdruck aus dem Eheregister ODER
- Eheurkunde der letzten Ehe UND Geburtsurkunden für beide Ehegatten
- Bei Eheschließung vor dem 03.10.1990 in der ehemaligen DDR:
- Eheurkunde der letzten Ehe
- Bei Eheschließung im Ausland:
- Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung
- Aufenthaltsbescheinigung (nur falls letzter Wohnsitz nicht in Weißenburg i. Bay. war)
3. Dokumente für verwitwete Verstorbene:
- Sämtliche unter Ziffer 2 genannten Dokumente zur Eheschließung OHNE die Geburtsurkunde des verstorbenen Ehegatten
- Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten (falls fremdsprachig mit deutscher Übersetzung)
- Aufenthaltsbescheinigung (nur falls letzter Wohnsitz nicht in Weißenburg i. Bay. war)
4. Dokumente für geschiedene Verstorbene:
- Sämtliche unter Ziffer 2 genannten Dokumente zur Eheschließung OHNE die Geburtsurkunde des geschiedenen Ehegatten
- Ausfertigung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk (sofern die Scheidung im Ausland erfolgte, ist evtl. zusätzlich der Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung vorzulegen)
- Aufenthaltsbescheinigung (nur falls letzter Wohnsitz nicht in Weißenburg i. Bay. war)
5. Dokumente für Verstorbene in Lebenspartnerschaft:
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag des Verstorbenen (falls fremdsprachig mit deutscher Übersetzung)
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag des/der überlebenden Lebenspartners/Lebenspartnerin (falls fremdpsprachig mit deutscher Übersetzung)
- Urkunde über die Begründung der Lebenspartnerschaft
- Aufenthaltsbescheinigung (nur falls letzter Wohnsitz nicht in Weißenburg i. Bay. war)
6. Dokumente für Verstorbene, deren Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde:
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag des Verstorbenen (falls fremdpsrachig mit deutscher Übersetzung)
- Urkunde über die Begründung der Lebenspartnerschaft
- Sterbeurkunde des/der vorverstorbenen Lebenspartners/Lebenspartnerin ODER Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftvermerk
- Aufenthaltsbescheinigung (nur falls letzter Wohnsitz nicht in Weißenburg i. Bay. war)
7. Zusätzliche Dokumente für verstorbene Spätaussiedler:
- Vertriebenenausweis bzw. Bescheinigung nach § 15 BVFG (falls verheiratet auch vom überlebenden Ehegatten)
- Registrierschein (falls verheiratet auch den des überlebenden Ehegatten)
- Bescheinigungen über alle Namenserklärungen (z.B. nach § 94 BVFG und/oder zum Ehenamen) bzw. Namensänderungsurkunde (falls verheiratet jeweils auch die des überlebenden Ehegatten)
- Falls verheiratet auch den Personalausweis des überlebenden Ehegatten
Gebühren:
- 12,- € Sterbeurkunde (auch mehrsprachig)
- gebührenfrei Sterbeurkunde für Krankenkasse und Rentenzwecke
- gebührenfrei Sterbefallbescheinigung für die kirchliche oder kommunale Friedhofsverwaltung
Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland
Allgemein:
- Das Standesamt Weißenburg i. Bay. ist seit 01.01.2009 für die nachträgliche Sterbefallbeurkundung von in Weißenburg i. Bay. wohnhaften Deutschen zuständig, die im Ausland verstorben sind.
- Antragsberechtigt sind bei einem Sterbefall die Eltern und Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen.
- Hierfür legen Sie bitte statt der Todesbescheinigung die Original-Sterbeurkunde mit entsprechender Überbeglaubigung beim Standesamt vor (falls die Sterbeurkunde fremdsprachig ist mit Übersetzung von einem in Deutschland beeidigten und anerkannten Übersetzer).
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Falls Sie die Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland wünschen, erkunden Sie sich bitte vorher telefonisch (09141/907-150) oder persönlich beim Standesamt, welche Unterlagen mitzubringen sind (ähnlich wie bei einem Sterbefall im Inland)
Gebühren (Zahlung auch per EC-Karte möglich):
- 50,- € Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland
- 12,- € Sterbeurkunde (auch mehrsprachig)
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