Allgemein:
Sie erhalten vom Standesamt Weißenburg i. Bay. für Personenstandsfälle, die sich in Weißenburg i. Bay. und den Ortsteilen ereignet haben folgende Personenstandsurkunden:
- Geburtsurkunden
- beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Eheurkunden
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Sterbeurkunden
- beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
Grundsätzlich werden Personenstandsurkunden auf Antrag den Personen erteilt, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Ab 01.01.2009 haben auch Geschwister bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ein Recht auf Erteilung einer Geburtsurkunde bzw. Sterbeurkunde der Schwester/des Bruders.
Falls Sie für eine andere Person (z.B. Ihre Verlobte/Ihren Verlobten) Urkunden besorgen, legen Sie uns bitte eine Vollmacht dieser Person vor. Antragsbefugt sind Personen, die über 16 Jahre alt sind.
12,- € pro Urkunde
Persönliche Abholung
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit und eine Vollmacht, falls Sie Urkunden für andere Personen benötigen.
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