Ausstellung von Fischereischeinen
Berichtigung von Registereinträgen
Registereinträge, die unrichtig oder unvollständig sind, können in gesetzlich genau geregelten Fällen meist direkt durch das Standesamt in eigener Zuständigkeit berichtigt werden. In allen anderen Fällen werden die Registereinträge durch das zuständige Amtsgericht berichtigt.
In jedem Fall sollten Sie Ihren Berichtigungsantrag aber beim Standesamt einreichen.
Wir sind Ihnen auch gerne bei der Formulierung behilflich.
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In unserer Serie – Römische Feiertage – widmen wir uns heute einem Fest für die Brunnen und Quellen – die Fontinalia. Am 13. Oktober feierten die Römer zu Ehren des Gottes Fons/Fontus.…
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Muster nicht nur für den Herbst!