Ausstellung von Fischereischeinen
Berichtigung von Registereinträgen
Registereinträge, die unrichtig oder unvollständig sind, können in gesetzlich genau geregelten Fällen meist direkt durch das Standesamt in eigener Zuständigkeit berichtigt werden. In allen anderen Fällen werden die Registereinträge durch das zuständige Amtsgericht berichtigt.
In jedem Fall sollten Sie Ihren Berichtigungsantrag aber beim Standesamt einreichen.
Wir sind Ihnen auch gerne bei der Formulierung behilflich.
Social Media
Starte deine Karriere bei der Stadt Weißenburg! 🏛️
Du organisierst gerne, hast einen Blick fürs Detail und willst hinter den Kulissen dafür sorgen, dass alles reibungslos läuft? Dann…
Herrlicher Herbst in Weißenburg!
Schaut vorbei, wir freuen uns auf euch!
#wirinweissenburg #weißenburg_in_bayern
#herbst #sonnenschein #shopping