Weitere Zuständigkeiten

Ausstellung von Fischereischeinen


Berichtigung von Registereinträgen

Registereinträge, die unrichtig oder unvollständig sind, können in gesetzlich genau geregelten Fällen meist direkt durch das Standesamt in eigener Zuständigkeit berichtigt werden. In allen anderen Fällen werden die Registereinträge durch das zuständige Amtsgericht berichtigt.

In jedem Fall sollten Sie Ihren Berichtigungsantrag aber beim Standesamt einreichen.

Wir sind Ihnen auch gerne bei der Formulierung behilflich.


Ansprechpartner

Herr Joachim Heinlein
09141 907150
Frau Julia Bogatinov
09141 907147
Frau Stefanie Kirchdorfer
09141 907247
Frau Helga Pohlandt-Pöschl
09141 907246
Frau Adelheid Straßner
09141 907248
Logo Fränkisches SeenlandLogo Naturpark AltmühltalLogo Tourismusverband Franken 2024Logo Erlebe.BayernLogo Deutsche Limes-Straße