Ausstellung von Fischereischeinen
Berichtigung von Registereinträgen
Registereinträge, die unrichtig oder unvollständig sind, können in gesetzlich genau geregelten Fällen meist direkt durch das Standesamt in eigener Zuständigkeit berichtigt werden. In allen anderen Fällen werden die Registereinträge durch das zuständige Amtsgericht berichtigt.
In jedem Fall sollten Sie Ihren Berichtigungsantrag aber beim Standesamt einreichen.
Wir sind Ihnen auch gerne bei der Formulierung behilflich.
Social Media
Kennt Ihr schon unsere digitale Bibliothek? e-medien-franken.overdrive.com oder mit der App Libby. Ganz einfach mit Eurem Büchereiausweis zu nutzen. Und als Besonderheit gibt's die…
🌊✨ Tauche ein in die Welt von Poseidon und die Plastiksee!
Ein musikalisches Umweltmärchen über Liebe, Mut – und unsere Verantwortung für das Meer. 💙
Begleite Prinz Coca Coola,…
Am Sonntag (8. März) ist Welt-Frauentag 🌹. Aus diesem Anlass haben wir uns überlegt, es wäre passend, die Sonderführung "Welt(-Reich) der Frauen. Das Römische Imperium aus weiblicher…