Ausstellung von Fischereischeinen
Berichtigung von Registereinträgen
Registereinträge, die unrichtig oder unvollständig sind, können in gesetzlich genau geregelten Fällen meist direkt durch das Standesamt in eigener Zuständigkeit berichtigt werden. In allen anderen Fällen werden die Registereinträge durch das zuständige Amtsgericht berichtigt.
In jedem Fall sollten Sie Ihren Berichtigungsantrag aber beim Standesamt einreichen.
Wir sind Ihnen auch gerne bei der Formulierung behilflich.
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Ohne unsere Unterstützer, Partner und Mitglieder hätten wir das Sicherheitskonzept für die weiße Nacht nicht umsetzten können.
Wir bedanken uns aufrichtig bei @autohausfeilgmbh…
VHS Veranstaltungen 2025 – Da kommt noch was! 💚💙
Auch in der zweiten Jahreshälfte 2025 erwarten Sie noch viele spannende Veranstaltungen der VHS Weißenburg e.V. und der Stadt…