Ausstellung von Fischereischeinen
Berichtigung von Registereinträgen
Registereinträge, die unrichtig oder unvollständig sind, können in gesetzlich genau geregelten Fällen meist direkt durch das Standesamt in eigener Zuständigkeit berichtigt werden. In allen anderen Fällen werden die Registereinträge durch das zuständige Amtsgericht berichtigt.
In jedem Fall sollten Sie Ihren Berichtigungsantrag aber beim Standesamt einreichen.
Wir sind Ihnen auch gerne bei der Formulierung behilflich.
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Am 17. Mai findet der Internationale Musemstag statt. Immer am dritten Sonntag im Mai wird er vom Deutscher Museumsbund initiiert und natürlich machen die Museen Weißenburg gerne mit.
Zum…
Letzte Woche war das 🟥Franken Fernsehen⬜️ im RömerMuseum, um über die laufende Sonderausstellung 𝐅𝐫𝐞𝐮𝐧𝐝 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐅𝐞𝐢𝐧𝐝? zu berichten. Der Beitrag…
SAVE THE DATE!!
26. JUNI - WEISSE NACHT