Ausstellung von Fischereischeinen
Berichtigung von Registereinträgen
Registereinträge, die unrichtig oder unvollständig sind, können in gesetzlich genau geregelten Fällen meist direkt durch das Standesamt in eigener Zuständigkeit berichtigt werden. In allen anderen Fällen werden die Registereinträge durch das zuständige Amtsgericht berichtigt.
In jedem Fall sollten Sie Ihren Berichtigungsantrag aber beim Standesamt einreichen.
Wir sind Ihnen auch gerne bei der Formulierung behilflich.
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Er ist noch da. 𝐒𝐂𝐇𝐋𝐈𝐄𝐊𝐎𝐇𝐋.
Auf keinen Fall verpassen.
𝐒𝐂𝐇𝐋𝐈𝐄𝐊𝐎𝐇𝐋. 𝗘𝗶𝗻…
Ein besonderer Abend mit dem Weißenburger Kammerorchester und wunderschöner Musik steht bevor. ✨
📅 24.10.26 | Einlass 18:30 Uhr | Beginn 19 Uhr
📍 Karmeliterkirche Weißenburg
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