25 ausgewählte Künstlerinnen und Künstler haben die Möglichkeit, ihre Arbeiten vom 28.05. bis 13.06.2026 in der Weißenburger KunstSchranne zu präsentieren.
Bewerbungsschluss ist am 31.03.2026|
- Die Jury trifft anhand der digital eingereichten Bilder eine Vorauswahl für die Ausstellung.
- Es sind alle Techniken der Bildenden Kunst zugelassen.
- Es ist erforderlich, alle Felder des Kontaktformulars auszufüllen. Einzureichen sind neben dem Kontaktformular aussagefähige Abbildungen in jpg- oder jpeg-Format, die das Kunstwerk/die Kunstwerke in seiner/ihrer Gesamtheit darstellen. Die Dateien müssen mit Namen und Titel versehen sein. Eine Beschreibung der Werke muss mit angefügt werden: Größe und Art der Technik.
- Detailbilder müssen klar gekennzeichnet sein.
- Die Preise der Kunstwerke sind inkl. Rahmen und Sockel anzugeben.
- Jeder Einreicher muss eine Kurzbiografie oder Vita (max. ½ Seite) mit Foto beifügen.
- Die Anlieferung der Werke erfolgt im folgenden Zeitraum: 18.05.-21.05.2026
- Es wird keine Provision für den Verkauf von Kunstwerken erhoben. Verkaufte Werke sind klar zu kennzeichnen.
- Versicherung: Die zur Ausstellung angenommenen Arbeiten sind während der Ausstellungsdauer gemäß den Allgemeinen Bedingungen für Ausstellungsversicherungen versichert. (Achtung: für Schäden die während der Einlieferung oder Abholung, also außerhalb der Ausstellungszeit entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Versicherungsschutz kann erst ab Ausstellungsbeginn bis Ausstellungsende gewährleistet werden.)
- Mit der Einlieferung erklären sich die Aussteller mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden und willigen ein, dass die von ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und Daten zu Dokumentations-zwecken verarbeitet und auf Anfrage Berechtigten zugänglich gemacht werden.
- Abbildungen/ Fotografie: Mit der Einlieferung geben die Aussteller das Einverständnis zur kostenlosen Veröffentlichung der Arbeiten im Zusammenhang mit der Ausstellung.
- Die Konzeption und Gruppierung der gesamten Ausstellung obliegt der der Stadt Weißenburg
- Die Werke sind auf eigene Kosten nach Weißenburg zu bringen und nach Abschluss der Ausstellung wieder abzuholen.
- Während der Ausstellung stellt die Stadt Weißenburg Aufsichtspersonal.
- Für alle Entscheidungen über die Teilnahmeberechtigung am Weißenburger Kunstpreis und der Vergabe des Preisgeldes ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
- Die ausgestellten Werke bleiben Eigentum des Urhebers.
- Zu- und Absagen erfolgen Ende April 2026
- Preisgeld: 1. Preis 2000,00 €, 2. Preis: 1000,00 €, 3. Preis: 500,00 €, Publikumspreis: 250,00 €.
- Überreicht werden die Preise an die von der Kunstjury ausgewählten Gewinner/innen bei der Finissage am 13.06.2026 um 16 Uhr
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