Teilnahmebedingungen

7. Weißenburger Kunstpreis 2026

25 ausgewählte Künstlerinnen und Künstler haben die Möglichkeit, ihre Arbeiten vom 28.05. bis 13.06.2026 in der Weißenburger KunstSchranne zu präsentieren.

Bewerbungsschluss ist am 31.03.2026|

  1. Die Jury trifft anhand der digital eingereichten Bilder eine Vorauswahl für die Ausstellung.
  2. Es sind alle Techniken der Bildenden Kunst zugelassen.
  3. Es ist erforderlich, alle Felder des Kontaktformulars auszufüllen. Einzureichen sind neben dem Kontaktformular aussagefähige Abbildungen in jpg- oder jpeg-Format, die das Kunstwerk/die Kunstwerke in seiner/ihrer Gesamtheit darstellen. Die Dateien müssen mit Namen und Titel versehen sein. Eine Beschreibung der Werke muss mit angefügt werden: Größe und Art der Technik.
  4. Detailbilder müssen klar gekennzeichnet sein.
  5. Die Preise der Kunstwerke sind inkl. Rahmen und Sockel anzugeben.
  6. Jeder Einreicher muss eine Kurzbiografie oder Vita (max. ½ Seite) mit Foto beifügen.
  7. Die Anlieferung der Werke erfolgt im folgenden Zeitraum: 18.05.-21.05.2026
  8. Es wird keine Provision für den Verkauf von Kunstwerken erhoben. Verkaufte Werke sind klar zu kennzeichnen.
  9. Versicherung: Die zur Ausstellung angenommenen Arbeiten sind während der Ausstellungsdauer gemäß den Allgemeinen Bedingungen für Ausstellungsversicherungen versichert. (Achtung: für Schäden die während der Einlieferung oder Abholung, also außerhalb der Ausstellungszeit entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Versicherungsschutz kann erst ab Ausstellungsbeginn bis Ausstellungsende gewährleistet werden.)
  10. Mit der Einlieferung erklären sich die Aussteller mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden und willigen ein, dass die von ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und Daten zu Dokumentations-zwecken verarbeitet und auf Anfrage Berechtigten zugänglich gemacht werden.
  11. Abbildungen/ Fotografie: Mit der Einlieferung geben die Aussteller das Einverständnis zur kostenlosen Veröffentlichung der Arbeiten im Zusammenhang mit der Ausstellung.
  12. Die Konzeption und Gruppierung der gesamten Ausstellung obliegt der der Stadt Weißenburg
  13. Die Werke sind auf eigene Kosten nach Weißenburg zu bringen und nach Abschluss der Ausstellung wieder abzuholen.
  14. Während der Ausstellung stellt die Stadt Weißenburg  Aufsichtspersonal.
  15. Für alle Entscheidungen über die Teilnahmeberechtigung am Weißenburger Kunstpreis und der Vergabe des Preisgeldes ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
  16. Die ausgestellten Werke bleiben Eigentum des Urhebers.
  17. Zu- und Absagen erfolgen Ende April 2026
  18. Preisgeld: 1. Preis 2000,00 €, 2. Preis: 1000,00 €, 3. Preis: 500,00 €, Publikumspreis: 250,00 €.
  19. Überreicht werden die Preise an die von der Kunstjury ausgewählten Gewinner/innen bei der Finissage am 13.06.2026 um 16 Uhr
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