Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren.
- Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne eID-Funktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
- Für Kinder ab 6 Jahren ist zwingend die Erfassung des Fingerabdruckes erforderlich (Kind muss bei Beantragung anwesend sein)
- In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Welche Unterlagen sind bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt vorzulegen?
- 1 biometrietaugliches Lichtbild
- erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile
das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein - Geburtsurkunde/Eheurkunde/Stammbuch (falls Sie nicht in Weißenburg i.Bay. geboren sind bzw. geheiratet haben und noch nie Urkunden bei der Meldebehörde vorgelegt wurden)
- evtl. alten Personalausweis
- bei Beantragung unter 16 Jahren: evtl. alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, sowie Geburtsurkunde und Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.
Gültigkeit des Dokuments
- Personalausweise sind grundsätzlich zehn Jahre gültig.
- Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.
- Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt. (Ein endgültiges Dokument muss gleichzeitig beantragt werden!)
Gebühren (Zahlung auch per EC-Karte möglich):
- Personalausweis: 37,00 €
- Personalausweis (unter 24 Jahre): 22,80 €
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Bearbeitungsdauer:
- endgültiger Personalausweis: ca. 2-3 Wochen
- vorläufiger Personalausweis: schnellstmöglich
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