Der Personalausweis kann für alle Personen ab Geburt beantragt werden.
Unter 16 Jahren wird er im Regelfall nur dann benötigt, wenn eine Ausreise aus dem Bundesgebiet in das Europäische Ausland geplant ist. Ab 16 Jahren wird er aufgrund der sog. "Ausweispflicht" zwingend benötigt. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Das Kind muss während der Beantragung ab einem Alter von 6 Jahren zwingend anwesend sein, da die Erfassung der Fingerabdrücke erforderlich ist.
Ab 16 Jahren kann der Personalausweis ohne die Anwesenheit der gesetzlichen Vertreter beantragt werden. Vorher ist zwingend die Anwesenheit zumindest eines gesetzlichen Vertreters notwendig. Können nicht beide gesetzlichen Vertreter anwesend sein, ist vom zweiten nicht anwesenden gesetzlichen Vertreter die sog. "Zustimmungserklärung" und eine Ausweiskopie vorzulegen.
Welche Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:
- digitales biometrietaugliches Lichtbild: dieses kann auch vor Ort erstellt werden (Gebühr 6,00 € - Mindestkörpergröße 1,20 m beachten)
- erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile
das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein - bisheriges Ausweisdokument
- bei Beantragung unter 16 Jahren: Zustimmungserklärung oder Nachweis über das Bestehen des alleinigen Sorgerechts.
Gültigkeit des Dokuments
- Person über 24 Jahre: zehn Jahre
- Person unter 24 Jahren: sechs Jahre.
- vorläufiger Personalausweis: drei Monate
Gebühren (Zahlung auch per EC-Karte möglich):
- Person über 24 Jahre: 46,00 €
- Person unter 24 Jahre: 27,60 €
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
- ggf. Gebühr für digitale Lichtbildaufnahme vor Ort 6,00 €
Bearbeitungsdauer:
- endgültiger Personalausweis: ca. 2-3 Wochen
Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises abfragen - vorläufiger Personalausweis: schnellstmöglich
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